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Muss vom Inverkehrbringer einer Anlage, die der Niederspannungsrichtlinie unterliegt, der Schutzleiterstrom gemessen und veröffentlicht werden?

Betriebsmitteln oder, falls dies nicht möglich ist, auf einem beigegebenen Hinweis anzugeben sind. Der Schutzleiterstrom gehört grundsätzlich nicht zu diesen Angaben. Der Hersteller muss sich jedoch vergewissern, dass die in den einschlägigen Normen angegebenen Grenzwerte eingehalten sind oder er muss die Sicherheit auf andere Weise gewährleisten. Zum Nachweis hat er technische Unterlagen zu erstellen und diese ...

Stand: 12.09.2015

Dialog: 24737

Was muss ich vorm Inverkehrbringen von Stehlampen (ohne Leuchtmittel), Lichterketten (mit Batterie oder Adapter) oder Dekorationsartikel mit integrierter Lichterkette beachten?

ist zu berücksichtigen, dass diese Produkte ggf. in die Verordnung zur Ergänzung der Richtlinie 2010/30/EU im Hinblick auf die Energieverbrauchskennzeichnung von elektrischen Lampen und Leuchten fallen.Dekorationsartikel können unter bestimmten Bedingungen auch in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/48/EG über die Sicherheit von Spielzeug fallen, in jedem Fall aber unter die Richtlinie 2001/95/EG ...

Stand: 22.03.2014

Dialog: 20712