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Was ist zu beachten, wenn im Betrieb Transportboxen/Transportgestelle selbst nach eigenen Bedürfnissen gebaut werden?

. Betriebsanweisung ist für die Verwendung ausreichend. Zudem ist die Kennzeichnung des Eigengewichtes und des max. Ladegewichtes anzubringen.Entsprechende Abnahmen können durch die Prüforganisationen durchgeführt werden (Stichwort: GS-Zeichen). ...

Stand: 22.12.2024

Dialog: 28160

Was muss ich vorm Inverkehrbringen von Stehlampen (ohne Leuchtmittel), Lichterketten (mit Batterie oder Adapter) oder Dekorationsartikel mit integrierter Lichterkette beachten?

nach dem Inverkehrbringen des letzten Produkts.Entsprechende Verträge mit den Herstellern aus Drittstaaten sind daher unbedingt empfehlenswert.Falls die importierten Produkte ein GS-Zeichen tragen, sind Sie verpflichtet die Rechtmäßigkeit der Kennzeichnung zu überprüfen und die Überprüfung zu dokumentieren (s. § 22 Abs. 5 Produktsicherheitsgesetz - ProdSG).Fallen die von Ihnen bezeichneten Stehlampen ...

Stand: 22.03.2014

Dialog: 20712