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Gibt es Ausnahmen von den Informationsangaben gemäß § 6 Produktsicherheitsgesetz?

sehr schwer gekennzeichnet werden kann (z.B. einzeln verkaufte Schrauben oder Nägel). Die „Gefahr“, die von einem solchen Produkt ausgehen könnte, steht möglicherweise in keinem Verhältnis mehr zu dem Aufwand, jedes Produkt einzeln zu Kennzeichnen (z.B. durch einen Aufkleber). Es muss also seitens des Herstellers abgewogen werden, in welchem Verhältnis eine mögliche Gefahr durch das Produkt ...

Stand: 13.09.2016

Dialog: 15182

An einer in Betrieb befindlichen Maschine kam es aufgrund unzureichend abgeschirmter Quetschstellen bereits zu zwei Verletzungen. Muss der Hersteller noch nachbessern?

der Feststellung eines sicherheitstechnischen Mangels hat also zuerst der Arbeitgeber die Verpflichtung, die Gefährdung von Arbeitnehmern durch Abstellung des Mangels bzw. Außerbetriebsetzung der Maschine zu verhindern. Es ist schwer vorstellbar, dass anschließend noch ein Rückruf des Produktes durch die zuständige Überwachungsbehörde durch den Hersteller angeordnet werden kann, da die Gefährdung bereits ...

Stand: 06.05.2017

Dialog: 18464