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Benötige ich für Produkte (früher Technische Arbeitsmittel) laut Produktsicherheitsgesetz eine Risikobewertung zwecks Risikobeurteilung?

keine speziellen Anforderungen zur Erstellung einer technischen Dokumentation oder einer Risikobeurteilung, wie dies z. B. in der Maschinenrichtlinie gefordert wird. Es sind auch keine Anforderungen enthalten, auf welche Art die o. a. Beurteilung zur Sicherheit eines Produktes zu erstellen oder zu dokumentieren ist. Es steht demnach dem Hersteller frei, auf welche Weise er diese Beurteilung vornimmt ...

Stand: 13.09.2016

Dialog: 17836

Kann das Produktsicherheitsgesetz auch auf Software angewendet werden oder unterliegt diese einer anderen Verordnung?

eine Software als Produkt eingestuft werden.Eine Software, die zur Steuerung von Maschinen eingesetzt wird – und Bestandteil dieser Maschine ist – muss im Rahmen der Risikobeurteilung nach der Maschinenverordnung (9.ProdSV) betrachtet werden.Wenn durch die Änderung einer Software sicherheitstechnische bedeutsame Veränderungen an der Maschine vorgenommen werden (= wesentliche Veränderung), dann kann der Softwarehersteller ...

Stand: 14.04.2016

Dialog: 3036