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Besteht aufgrund der Neufassung der 1. ProdSV Handlungsbedarf bezüglich der schon vor Inkrafttreten der Verordnung gekauften und eingesetzten elektrischen Betriebsmittel?

Ohne Einzelheiten Ihrer individuellen Gegebenheiten zu kennen, kann zunächst grundsätzlich gesagt werden, dass kein Handlungsbedarf bei Geräten besteht, die vor Inkrafttreten neuer Verordnungen ordnungsgemäß in den Verkehr gebracht wurden. Voraussetzung ist natürlich, dass die Anforderungen der „alten“ Vorschriften erfüllt wurden und auch keine Mängel an den Produkten vorhanden sind/waren ...

Stand: 08.06.2016

Dialog: 26753

Gibt es Ausnahmen von den Informationsangaben gemäß § 6 Produktsicherheitsgesetz?

genügend Platz für eine Modellbezeichnung bietet. Es müsste dann also auf dem Produkt die Modellbezeichnung und auf der Verpackung die Anschrift angegeben werden.Die nach Satz 3 (§ 6 Abs.1) möglichen Ausnahmen von den Verpflichtungen nach Nr. 2 und Nr. 3 sind unabhängig von der Anforderung nach Satz 2, die Angaben möglichst auf dem Produkt anzubringen. Bei einer individuellen Einzelfertigung ...

Stand: 13.09.2016

Dialog: 15182