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Besteht aufgrund der Neufassung der 1. ProdSV Handlungsbedarf bezüglich der schon vor Inkrafttreten der Verordnung gekauften und eingesetzten elektrischen Betriebsmittel?

Ohne Einzelheiten Ihrer individuellen Gegebenheiten zu kennen, kann zunächst grundsätzlich gesagt werden, dass kein Handlungsbedarf bei Geräten besteht, die vor Inkrafttreten neuer Verordnungen ordnungsgemäß in den Verkehr gebracht wurden. Voraussetzung ist natürlich, dass die Anforderungen der „alten“ Vorschriften erfüllt wurden und auch keine Mängel an den Produkten vorhanden sind/waren ...

Stand: 08.06.2016

Dialog: 26753

Ist es zulässig, einen Kippbehälter für Späne z.B. mit Rollen selber zu modifizieren?

der auswechselbaren Ausrüstung muss eine Betriebsanleitung beigefügt sein, eine CE-Kennzeichnung angebracht sein und sie wird von einer EG-Konformitätserklärung begleitet.Ggf. sollten Sie sich mit der für Ihren Betrieb zuständigen Marktaufsichtsbehörde in Verbindung setzen, um den Sachverhalt zu klären.  ...

Stand: 13.09.2016

Dialog: 11462