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Muss man bei der Herstellung einer Maschine die Forderungen der Normung exakt umsetzen oder reicht es aus, auf andere Art und Weise eine gleichrangige Sicherheit zu erreichen?

- und Gesundheitsschutzanforderung durch eine harmonisierte Norm abgedeckt wird, bleibt es dem Maschinenhersteller freigestellt, alternative Spezifikationen anzuwenden. Der freiwillige Charakter harmonisierter Normen soll verhindern, dass technische Normen ein Hindernis für das Inverkehrbringen von Maschinen darstellen, die innovative Lösungen beinhalten.“ ...

Stand: 31.03.2014

Dialog: 20768

Ergeben sich die sicherheitstechnischen Anforderungen an Energieanlagen ausschließlich aus dem Energiewirtschaftsgesetz, so dass ProdSG, 9. ProdSV usw. nicht anwendbar sind?

. V. eingehalten worden sind (§ 49 Abs. 2 EnWG).Diese freiwillig im Sinne des EU-Rechts herstellerseits anzuwendenden privatrechtlichen technischen Regeln legen aber keine Beschaffenheitsanforderungen für Energieanlagen bei der Herstellung fest.Sicherheitsmaßstab für die Bereitstellung auf dem Markt ist der "Stand der Technik" für Anlagen, deren Sicherheit von der Errichtung abhängen (§ 2 Abs. (10 ...

Stand: 15.09.2021

Dialog: 20383