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Behält eine Baumusterprüfbescheinigung ihre Gültigkeit, wenn eine neue ATEX-Richtlinie erlassen wird?

entsprechen; d.h. der Hersteller hat in der mitzuliefernden EU-Konformitätserklärung (nicht Bescheinigung!) zu bestätigen, dass das Gerät mit der neuen Richtlinie 2014/34/EU übereinstimmt. Baumusterprüfungen nach der Vorläuferrichtlinie 94/9/EG behalten ihre Gültigkeit (s. Art. 41 Abs. 2 RL 2014/34/EU). Hier haben aber der Hersteller und die mit der Baumusterprüfung beauftrage notifizierte Stelle ...

Stand: 23.01.2018

Dialog: 42174

Ist es für einen neuen tragbaren Feuerlöscher ausreichend, wenn lediglich das Herstellungsjahr angegeben wird?

, die eine Kennzeichnung auf dem Behälter fordert und daher den (genaueren) Ausgangspunkt für die Prüftermine nach BetrSichV bildet. ...

Stand: 16.12.2020

Dialog: 14984