Komnet-Wissensdatenbank

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Müssen wir die Oberfläche unserer Software und die Bedienungsanleitung in die jeweilige EU-Amtssprache übersetzen lassen?

oder anderen Kunden zur Verfügung stellen, müssen Sie mit ihnen vertraglich vereinbaren. Software für sich alleine erfüllt jedenfalls zunächst nicht die Maschinendefinition des Art. 2 RL 2006/42/EG. Wird sie aber gesondert in den Verkehr gebracht und soll Sicherheitsfunktionen einer Maschine realisieren, so kann sie ggf. ein Sicherheitsbauteil oder Bestandteil (sofern sie mit entsprechender Hardware wie z.B ...

Stand: 19.06.2012

Dialog: 14185

Ist nach der Maschinenrichtlinie ein Dokumentationsbevollmächtigter zu bestellen?

ihr gegenüber die Herausgabe der technischen Unterlagen verweigert. Der Hersteller bleibt gegenüber der Behörde weiter allein in der Verantwortung. Er schuldet letztendlich die Herausgabe der technischen Unterlagen.Sichergestellt werden muss, dass die zuständige Behörde einen konkreten Ansprechpartner in der Gemeinschaft hat, von dem sie die Übermittlung der technischen Unterlagen für die in der EG ...

Stand: 17.12.2020

Dialog: 11239

Dürfen im Rahmen einer vom Arbeitgeber veranstalteten Warentauschbörse auch alte, ungeprüfte Elektrogeräte getauscht bzw. verschenkt werden?

Im Bereich des Produktsicherheitsgesetzes - ProdSG ist zunächst der Anwendungsbereich zu überprüfen.Gemäß § 1 Abs. 1 gilt das Gesetz, wenn im Rahmen einer Geschäftstätigkeit Produkte auf dem Markt bereitgestellt, ausgestellt oder erstmals verwendet werden. Geschäftstätigkeit heißt in diesem Sinne u. a., dass eine Abgabe der Produkte mit der Absicht der Gewinnerzielung erfolgt (Auch die kostenlose ...

Stand: 03.12.2012

Dialog: 17469

Gibt es die Möglichkeit, dass ein und dasselbe Produkt je nach Einsatz beim Kunden einmal per Definition eine auswechselbare Ausrüstung (mit CE) und einmal etwas anderes (ohne CE) ist?

Da in der Fragestellung eindeutig definiert wurde, dass das zu verkaufende Produkt als auswechselbare Ausrüstung anzusehen ist, sind die Verantwortlichkeiten der jeweiligen Akteure besonders wichtig:1. Pflichten als Hersteller einer auswechselbare AusrüstungWenn das hergestellte Produkt der Definition „auswechselbare Ausrüstung“ entspricht, dann ist die 9. ProdSV bzw. die RL 2006/42/EG eindeutig u ...

Stand: 08.02.2022

Dialog: 43634