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Fragen zur Ausstellung von Maschinen auf Messen.

Gesetzgeber hier von „Hinweis“, während die Maschinenrichtlinie noch ein „Schild“ fordert. Es sind somit auch alternative Hinweise denkbar, z. B. verbale Durchsagen. In der Praxis wird jedoch zumeist ein Schild verwendet.Der Gesetzgeber hat eine Möglichkeit geschaffen, damit Hersteller neuartige Produkte, Produktideen (oder ähnlich) auf Messen zeigen können – bei Produkten, die eben noch nicht vollständig ...

Stand: 18.04.2016

Dialog: 26406

Fallen Stanzwerkzeuge, an denen Elektromotoren, pneumatisch betätigte Schieber, Messer u.ä. montiert sind, im Sinne einer unvollständigen Maschine unter die Maschinenrichtlinie?

Entsprechend § 2 der Maschinenverordnung (9. ProdSV) bzw. Art. 2 der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG sind "auswechselbare Ausrüstungen" Vorrichtungen, die der Bediener einer Maschine oder Zugmaschine nach deren Inbetriebnahme selbst an ihr anbringt, um die Funktion zu ändern oder zu erweitern, sofern diese Ausrüstung kein Werkzeug ist. In dem von der europäischen Kommission herausgegebenen Leitfade ...

Stand: 06.05.2013

Dialog: 18465