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Fallen große Maschinen mit Fundament neben der Maschinenrichtlinie auch in den Geltungsbereich der Bauproduktenrichtlinie?

Entsprechend Art. 5 Abs. 4 der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) wird mit der Anbringung der CE-Kennzeichnung an der Maschine auch versichert, dass die Maschine den Bestimmungen anderer Richtlinien entspricht. Dies kann demnach auch auf die Bauproduktenrichtlinie zutreffen. Die Bauproduktenrichtlinie gilt aber nur zusätzlich zur Maschinenrichtlinie, wenn es sich um Maschinen handelt, die ...

Stand: 19.10.2012

Dialog: 17188

Unter welche Begriffsbestimmung der Maschinenrichtlinie fällt ein Werkzeug, welches zum Spannen eines Werkstückes vorgesehen ist, wenn es mit Anschlagmitteln (Ösen) zum Heben versehen wird?

. Wenn die Spannvorrichtung z. B. nicht direkt genutzt werden kann bzw. die Funktion nicht erfüllen kann und dies erst in der („vollständigen“) Maschine möglich ist, kann die Definition erfüllt sein.Eine unvollständige Maschine kann nicht von einem Verwender benutzt werden. Somit kann eine Spannvorrichtung, die von einem Verwender benutzt werden soll, keine unvollständige Maschine sein. Wenn die Spannvorrichtung ...

Stand: 22.10.2019

Dialog: 42872