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Fragen zur Ausstellung von Maschinen auf Messen.

ist, dann wäre vorstellbar, dass es sich um kein Ausstellen im Sinne des ProdSG handelt. Zur eindeutigen Klarstellung für Besucher ist jedoch auch hier eine entsprechende Kennzeichnung hilfreich.Zur Einhaltung von § 3 Abs. 5 ProdSG könnten die Formulierungen des Gesetzgebers komplett übernommen werden, z. B.:„Dieses Produkt entspricht in der hier gezeigten Ausführung nicht den gesetzlichen Bestimmungen ...

Stand: 18.04.2016

Dialog: 26406

Wie ist die Einschätzung "grundsätzlich risikolos" eines Produktes zu bewerten, die der Hersteller als Warnhinweis geben kann?

Die Frage kann vom „grünen Tisch“ aus nicht verbindlich beantwortet werden, da Geräte- und Gefährdungsbedingungen individuell unterschiedlich sein können. Folgende Überlegungen sollten aber bzgl. Ihrer Frage / dem Problem eine Rolle spielen.Grundsätzlich ist vorab bei der „Bereitstellung auf dem Markt“ der Inverkehrbringer/Bereitsteller für das jeweilige Produkt verantwortlich. Gefährdungen bei be ...

Stand: 03.05.2021

Dialog: 18446

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