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Fragen zur Ausstellung von Maschinen auf Messen.

Gesetzgeber hier von „Hinweis“, während die Maschinenrichtlinie noch ein „Schild“ fordert. Es sind somit auch alternative Hinweise denkbar, z. B. verbale Durchsagen. In der Praxis wird jedoch zumeist ein Schild verwendet.Der Gesetzgeber hat eine Möglichkeit geschaffen, damit Hersteller neuartige Produkte, Produktideen (oder ähnlich) auf Messen zeigen können – bei Produkten, die eben noch nicht vollständig ...

Stand: 18.04.2016

Dialog: 26406

Fällt ein Kaffeeautomat (Großautomat) unter die Maschinenrichtlinie und der innen verbaute Druckbehälter mit 8 bar unter die Druckgeräterichtlinie?

der vom Hersteller des Geräts in seiner Produktinformation oder Konformitätserklärung vorgesehene und angegebene Zweck. Selbstverständlich muss die vorgesehene Verwendung des Produkts in dieser Angabe genau zum Ausdruck kommen.“ In der Fragestellung ist der Begriff „Großautomat“ genannt. Wenn damit gemeint ist, dass er für gewerbliche Zwecke bestimmt ist, dann würde er somit unter die Richtlinie 2006/42/EG fallen ...

Stand: 08.10.2016

Dialog: 27619

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