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Wo sind bei eingeführten Maschinen die technischen Unterlagen aufzubewahren?

Technische Unterlagen müssen sich nicht im Gebiet der Gemeinschaft befinden. Sie müssen jedoch von der in der Konformitätserklärung genannten Person in angemessener Frist zusammengestellt und zur Verfügung gestellt werden können. Dies kann der Ziffer 2 Anhang VII der "neuen" Maschinenrichtlinie 2006/42/EG entnommen werden. ...

Stand: 12.07.2016

Dialog: 830

Wenn neue Normen und Richtlinien herausgegeben werden, muss ich dann vorhandene Maschinen überarbeiten oder gelten die Normen weiterhin, die bei der Entwicklung der Maschine gültig waren?

verbindlich. Die Mitgliedstaaten der EU sind verpflichtet, diese in individuelle einzelstaatliche Rechte umzusetzen – und zwar innerhalb einer bestimmten Frist. Wie diese Umsetzung aber innerhalb der einzelnen Staaten erfolgt, bleibt diesen selbst überlassen. Werden zum Beispiel gesetzlich Vorgaben zu Maschinen geändert (z. B. Pflicht für Rückhaltesysteme an Gabelstaplern unter 10 Tonnen (seit Dez. 2002 ...

Stand: 29.05.2014

Dialog: 21226