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Gibt es eine PSA Dokumentationspflicht für Unternehmen?

Eine Dokumentationspflicht besteht durch die PSA-Verordnung. Diese richtet sich vor allem an Hersteller. Händler und Importeure erhalten eine neue Verantwortung. Sollte der Betrieb keine der v. g. Rollen einnehmen, dann besteht auch keine Dokumentationspflicht. In den FAQ zur neuen PSA-Verordnung (EU) 2016/425 der DGUV ist zu der Frage "Was ist neu bei der technischen Dokumentation?" folgendes ...

Stand: 28.01.2020

Dialog: 42529

Dürfen persönliche Schutzausrüstungen der Katgeorie III gemäss der Verordnung (EU) 2016/425, die vor dem 31. Dezember 2020 ordnungsgemäss mit einer EU-Baumusterprüfbescheinigung einer britischen Benannten Stelle im EU-Binnenmarkt in den Verkehr gebracht wurden, weiterhin im Handel abverkauft werden?

auch nicht auf dem Markt bereitgestellt werden dürfen, es sei denn, wie in dem Dokument ebenfalls beschrieben und hier zitiert, der Importeur kümmert sich im Rahmen der Übergangsfrist um ein neues Zertifikat, ausgestellt von einem gültigen Notified Body oder es wird ein Transfer der jeweiligen Akte zu einem EU Notified Body arrangiert, welcher die Verantwortung für jenes existente Zertifikat übernimmt ...

Stand: 06.10.2022

Dialog: 43464