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Muss der Unternehmer für eine Absturzsicherung (z.B. Absturzsicherungsset, Kategorie III, Auffang- und Rettungsgurt zum Schutz gegen Stürze aus der Höhe) eine Gefährdungsbeurteilung und Betriebsanweisung erstellen?

Der Unternehmer muss eine Gefährdungsbeurteilung und Betriebsanweisung erstellen.Im Rahmen seiner Gefährdungsbeurteilung (§§ 5,6 Arbeitsschutzgesetz i.V.m. § 3 Arbeitsstättenverordnung und ASR A 2.1) muss er zunächst ermitteln, ob eine Absturzhöhe von mehr als 1.0 m gegeben ist. Lassen sich entsprechend des TOP-Prinzips keine Absturzsicherungen oder Auffangeinrichtungen einrichten ...

Stand: 31.01.2020

Dialog: 43028

Wie ist beim Tragen von Halbmasken mit Bartträgern umzugehen, wenn der Bart die Dichtigkeit/Schutzwirkung der Maske deutlich reduziert?

der Arbeitgeber diese zur Verfügung zu stellen und die Arbeitnehmer in der Handhabung und der Notwendigkeit des Tragens zu unterweisen. Er ist auch verpflichtet, die getroffene Maßnahme auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen. Ergibt diese Überprüfung, dass die Maßnahme nicht wirksam ist - wie z. B. bei Beschäftigten mit Vollbart oder starken Koteletten, wo die Dichtigkeit des Atemschutzgerätes nicht gewährleistet ...

Stand: 03.03.2023

Dialog: 21073