Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 2 von 2 Treffern

Gibt es eine Pflicht, dass Beschäftigte zur Verfügung gestellte Kälteschutzjacken tragen müssen?

Beauftragten nach § 13 ArbSchG verbleibt. Weigern sich die Beschäftigten die erforderliche persönliche Schutzausrüstung zu tragen, können ggf. arbeitsrechtliche Konsequenzen seitens des Arbeitgebers veranlasst werden. Z. B. bei wiederholter Weigerung zum Tragen der Kälteschutzjacken als PSA durch Abmahnung des Beschäftigten.Vorerst sollte im Gespräch mit den Beschäftigten bzw. der Personalvertretung ...

Stand: 08.10.2019

Dialog: 9884

Dürfen Beschäfigte eigene, nicht vom Betrieb gestellte, persönliche Schutzausrüstungen benutzen?

Schutzausrüstungen bestimmungsgemäß zu benutzen. Eine Ablehnung der Beschäftigten ist nicht möglich, da die arbeitsschutzrechtliche Verantwortung in jedem Fall bei dem Arbeitgeber bzw. seinen Beauftragten nach § 13 ArbSchG verbleibt.Nach § 17 ArbSchG haben die Beschäftigten das Recht, dem Arbeitgeber Vorschläge zu Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu machen, dies umfasst auch den Bereich der PSA. Zur Erhöhung ...

Stand: 18.09.2024

Dialog: 16405