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Müssen in ständig besetzten Wachen der Berufsfeuerwehr auch in den Bereitschaftszeiten Sicherheitschuhe getragen werden?

Umgebungseinflüssen zu rechnen ist. Wir gehen davon aus, dass in den Bereitschafts-/Pausenräumen keine der v.g. Gefährdungen besteht und dann auf das Tragen von Schutzschuhen aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht verzichtet werden kann.Hinweis:Spezielle Belange der Feuerwehr wie z.B. Dienstvorschriften, Einsatzbereitschaft, die gesondert zu betrachten wären, bleiben davon unberührt. ...

Stand: 08.10.2019

Dialog: 6458

Darf ein Betriebsarzt einen Mitarbeiter aufgrund einer Vorerkrankung vom Tragen der Sicherheitsschuhe befreien?

der Benutzung von Fuß- und Knieschutz sind nähere Erläuterungen der DGUV Regel 112-191 zu entnehmen.Der Frage ist nicht zu entnehmen, worin die Bedenken seitens des Betriebsarztes begründet sind, dass ein Beschäftigter die gemäß Gefährdungsbeurteilung nötigen Sicherheitsschuhe trägt. Grundsätzlich darf aus Sicht des Arbeitsschutzes in Bereichen oder bei Tätigkeiten, bei denen Sicherheitsschuhe nötig ...

Stand: 29.10.2019

Dialog: 11063