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Inwieweit muss der Betriebsrat bei der PSA -Auswahl eingebunden sein?

und Kälte, Stromschläge oder Lärm.Bei der Auswahl und Erprobung von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) hat der Betriebsrat ein Mitwirkungsrecht.Vor der Bereitstellung sind die Beschäftigten anzuhören (§ 29 Abs. 1 DGUV Vorschrift 1). Die Anhörung gibt Aufschluss über individuelle körperliche Voraussetzungen, persönliche Unverträglichkeiten sowie über die Umgebungsbedingungen und Einsatzmöglichkeiten ...

Stand: 15.08.2024

Dialog: 27544

Persönliche Schutzausrüstung - Bereitstellung unzulänglicher Schutzschuhe, Beschaffung der Schutzschuhe durch Beschäftigte

Voraussetzungen, persönliche Unverträglichkeiten oder Umgebungsbedingungen und Einsatzmöglichkeiten am Arbeitsplatz.Hinsichtlich der Eignung von Versicherten für die Benutzung persönlicher Schutzausrüstung siehe Abschnitt 2.6 und einschlägige DGUV Regeln zur Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen (112-189 bis 112-201)." Weitere Informationen finden sich in der DGUV Regel 112-191 "Benutzung von Fuß ...

Stand: 25.03.2020

Dialog: 303