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Inwieweit muss der Betriebsrat bei der PSA -Auswahl eingebunden sein?

und Kälte, Stromschläge oder Lärm.Bei der Auswahl und Erprobung von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) hat der Betriebsrat ein Mitwirkungsrecht.Vor der Bereitstellung sind die Beschäftigten anzuhören (§ 29 Abs. 1 DGUV Vorschrift 1). Die Anhörung gibt Aufschluss über individuelle körperliche Voraussetzungen, persönliche Unverträglichkeiten sowie über die Umgebungsbedingungen und Einsatzmöglichkeiten ...

Stand: 15.08.2024

Dialog: 27544

Persönliche Schutzausrüstung - Bereitstellung unzulänglicher Schutzschuhe, Beschaffung der Schutzschuhe durch Beschäftigte

– unbeschadet der nach staatlichem Recht bestehenden Anhörungspflichten gegenüber Mitarbeitervertretungen und Beschäftigten – die Versicherten zur Bereitstellung und Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen anzuhören. Die Akzeptanz von persönlichen Schutzausrüstungen durch die Versicherten ist ein wichtiger Aspekt für die Tragebereitschaft und gibt z. B. Aufschluss über individuelle körperliche ...

Stand: 25.03.2020

Dialog: 303