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Benötigt eine befähigte Person für die Prüfung von Leitern und Tritten eine schriftliche Beauftragung und falls ja, aus welcher Vorschrift/Regel ergibt sich diese Vorgabe?

Aus der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV oder der TRBS 1203 ergibt sich nicht die Pflicht, eine befähigte Person schriftlich zu beauftragen. Eine Beauftragung kann somit auch mündlich erfolgen.Wird eine schriftliche Beauftragung oder Bestellung als nötig angesehen, wird dieses bislang in dem jeweiligen Vorschriften- und Regelwerk auch explizit angeführt, wie z.B. § 13 (2) ArbSchG ...

Stand: 07.01.2020

Dialog: 42951

Darf jeder gelernte Handwerker Leitern und Tritte prüfen ?

. als befähigte Person, vorliegen.Diese Entscheidung muss der Arbeitgeber eigenverantwortlich mit Unterstützung der Fachkraft für Arbeitssicherheits und des Betriebsarztes/der Betriebsärztin auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung treffen. ...

Stand: 23.02.2023

Dialog: 15496

Gilt ein gelernter Kfz- und Landmaschinenschlosser als befähigte Person im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung?

Voraussetzungen mitbringen, damit der Arbeitgeber diese als befähigte Personen für die Prüfungen benennen kann. Letztlich muss sich aber der Arbeitgeber davon eigenverantwortlich überzeugen, dass die Voraussetzungen tatsächlich vorliegen.Bei der Beurteilung soll sich der Arbeitgeber von der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Betriebsarzt beraten und unterstützen lassen. ...

Stand: 14.06.2018

Dialog: 13869

Darf eine befähigte Person zum Prüfen von Leitern und Tritten auch Steigleitern bzw. Steigleitersysteme prüfen?

mit Unterstützung der Fachkraft für Arbeitssicherheit und des Betriebsarztes auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung treffen.Unserer Einschätzung nach, werden die in der DGUV Information 208-032 genannten Anforderungen an die Sachkundigen von einer befähigten Person für die Prüfung von Leitern und Tritten nicht erfüllt und somit ist eine Prüfung durch diese, ohne eine zusätzliche Qualifikation zur Prüfung ...

Stand: 09.05.2022

Dialog: 16304