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Was hat der Arbeitgeber bei privaten elektrischen Geräten zu beachten?

nicht unter den Geltungsbereich der BetrSichV. Jedoch hat der Arbeitgeber nach § 5 Absatz 4 BetrSichV dafür zu sorgen, dass Beschäftigte nur die Arbeitsmittel verwenden, die er ihnen zur Verfügung gestellt hat oder deren Verwendung er ihnen ausdrücklich gestattet hat. Prüfungen gemäß BetrSichV sind verpflichtend nicht notwendig. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 ArbSchG muss der Arbeitgeber aber auch ermitteln, ob ...

Stand: 16.08.2019

Dialog: 4752

Wie wird mit elektrischen Geräten umgegangen (Elektroprüfung/Betriebsanweisungen), die im betreuten Wohnen vorhanden sind?

nicht unter den Geltungsbereich der BetrSichV. Prüfungen gemäß BetrSichV sind hier verpflichtend nicht notwendig. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 ArbSchG muss der Arbeitgeber aber auch hier ermitteln, ob von den privat betriebenen Gerätschaften eine Gefährdung für die Beschäftigten ausgeht und die ggfls. erforderlichen Maßnahmen auch in diesen Fällen eigenverantwortlich festlegen.Hinweis:Aussagen zur Haftung ...

Stand: 11.02.2020

Dialog: 42935