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Muss bei Regalen neben der jährlichen Überprüfung durch eine befähigte Person eine regelmäßige Kontrolle durch einen Regalbeauftragten erfolgen?

Regalbeauftragte kommen im staatlichen Arbeitsschutzrecht nicht vor. Die Entscheidung, ob ein Regalbeauftragter erforderlich ist und wie oft dieser kontrolliert oder nicht, trifft der Arbeitgeber eigenverantwotlich im Rahmen der von ihm zu erstellenden Gefährdungsbeurteilung.Gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG - i. V. m. der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV - ist der Arbeitgeber verpf ...

Stand: 28.05.2019

Dialog: 42727

Müssen an Regalanlagen die Termine der letzten und der kommenden Prüfung eingetragen werden?

für Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt unterstützt. Da der Arbeitgeber nach jetziger Gesetzeslage von bestehenden Vorgaben "eigenverantwortlich" abweichen kann, ist die Einhaltung von Prüffristen unübersichtlich und somit nicht mehr pauschal zu erkennen. Durch die Kennzeichung des Regals mit einer Plakette über die durchgeführte Prüfung sowie einer weiteren Plakette mit dem Ablauf des laufenden Prüfzeitraums ...

Stand: 23.05.2016

Dialog: 19504