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Gibt es Musterinformationen zur Dokumentation der Prüfung von Leitern, insbesondere bei festgestellten Mängeln?

sind, die zu Gefährdungen der Beschäftigten führen können" (dies trifft für Leitern zu), wiederkehrend von einer befähigten Person geprüft werden. Art, Umfang und Fristen der Prüfungen sind vom Arbeitgeber gemäß § 3 Abs.6 BetrSichV im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festzulegen. Hierbei sollte die  DGUV Information 208-016 "Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten" berücksichtigt werden. Beispiele ...

Stand: 06.01.2017

Dialog: 5700

Müssen Leitern, bei denen die Angabe der Herstellernorm fehlt, dem weiteren Gebrauch entzogen werden?

In der DGUV Information 208-016 "Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten" findet sich bezüglich der Prüfung von Leitern und Tritten unter Punkt 6 folgendes: "Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Leitern und Tritte wiederkehrend auf ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden (Sicht- und Funktionsprüfung). Hierzu sind Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen festzulegen ...

Stand: 23.06.2016

Dialog: 26882