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Ist der Nachweis der Prüfung von orstveränderlichen Betriebsmitteln durch ein gedrucktes Etikett mit der Angabe der Prüfung statthaft?

es auch Banderolen, welche um die Leitungen gewickelt werden. Durch die Klarsichtfolie wird die unterste, bedruckte Schicht sichtbar und wird gegen Schmutz und Abrieb geschützt. Denkbar wäre auch eine Kennzeichnung mittels einer Art Kofferanhänger, welcher mit Kabelbindern an den Leitungen oder den Betriebsmitteln befestigt wird (im Fachhandel erhältlich). Die genannten Beispiele sind in der bereits erwähnten DGUV ...

Stand: 10.03.2017

Dialog: 6653

Wer muss die erforderliche Prüfung gemieteter oder geleaster elektrischer Betriebsmittel durchführen?

In der Nr. A 5.3 der LASI-Leitlinien zur Betriebssicherheitsverordnung (LV 35) wird die Frage der Verantwortlichkeit zu den Arbeitgeberpflichten beim Überlassen von Arbeitsmitteln folgendermaßen erläutert:"Grundsätzlich ist der Arbeitgeber, der seinen Beschäftigten ein Arbeitsmittel zur Verfügung stellt, für die Erfüllung der Anforderungen der BetrSichV verantwortlich, unabhängig davon, ob er das ...

Stand: 24.09.2021

Dialog: 5416