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Rechercheergebnisse

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Müssen Leitern, bei denen die Angabe der Herstellernorm fehlt, dem weiteren Gebrauch entzogen werden?

Normen nicht an, muss er gegenüber den Marktaufsichtsbehörden explizit nachweisen können, dass die Sicherheit gewährleistet ist. Dem entsprechend sind wir der Auffassung, dass Leitern und Tritte, welche wiederkehrend auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft wurden, weiterhin verwendet werden können. Wir empfehlen hinsichtlich der Prüfung die DGUV Information 208-016. ...

Stand: 23.06.2016

Dialog: 26882

Ist der Nachweis der Prüfung von orstveränderlichen Betriebsmitteln durch ein gedrucktes Etikett mit der Angabe der Prüfung statthaft?

Rechtsvorschriften genüge getan. Es wird in diesem Zusammenhang oft diskutiert, ob auch Messwerte dokumentiert werden sollten oder ob die Dokumentation einzelner Prüfschritte ausreichend ist. Es wird in keiner Rechtsvorschrift explizit eine Dokumentation der Messwerte gefordert, jedoch ist dies im Hinblick auf eine gerichtsfeste Dokumentation auf jeden Fall zu empfehlen. Eine gute Hilfe zur Durchführung ...

Stand: 10.03.2017

Dialog: 6653