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Reicht ein Farbcode als Prüfkennzeichnung aus?

Bei dem bezeichneten Schäkel handelt es sich um ein Arbeitsmittel nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), welches vom Arbeitgeber zur Verwendung bereitgestellt wird. Gemäß § 14 BetrSichV (Prüfung von Arbeitsmitteln) sind durch den Arbeitgeber Aufzeichnungen vorzuhalten, die mindestens Auskunft über(1.) Art der Prüfung,(2.) Prüfumfang,(3.) Ergebnis der Prüfung und(4.) Name und Unterschrift ...

Stand: 19.04.2021

Dialog: 43511

Wie muss eine Prüfung nach der DGUV Vorschrift 3 durchgeführt werden, wenn die elektrische Anlage nicht abgeschaltet werden darf?

folgt am Ende dieser Antwort).Letztendlich liegt in diesen Fällen die Entscheidung über Art und Umfang der durchzuführenden Prüfungen jedoch beim Prüfsachverständigen!Hinsichtlich der in einem Krankenhaus eingebrachten elektrischen Betriebsmittel sind je nach Anwendungszweck neben der DGUV Vorschrift 3 auch die Medizinproduktebetreiberverordnung (MPBetreibV) sowie die Betriebssicherheitsverordnung ...

Stand: 12.02.2023

Dialog: 18294