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Wie ist das Mitbringen/Benutzen privater Werkzeuge / Betriebsmittel im Betrieb zu bewerten?

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) gilt für die Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch den Arbeitgeber sowie für die Benutzung von Arbeitsmitteln durch Beschäftigte bei der Arbeit. Die BetrSichV verbietet nicht das Verwenden privat beschaffter Arbeitsmittel. Nutzen Beschäftigte privat beschaffte Arbeitsmittel bei der Arbeit, so fallen auch diese Arbeitsmittel unter die Bestimmungen ...

Stand: 12.06.2017

Dialog: 6466

Wie wirkt die BetrSichV (2015) auf Fahrzeuge als Arbeitsmittel ein?

Gebrauch gemacht werden, wenn die dort unter den Nr. 1 bis 4 genannten Voraussetzungen vorliegen.Nr. 1 dürfte dann erfüllt sein, wenn die Fahrzeuge für den Straßenverkehr zugelassen sind. Werden die Fahrzeuge bestimmungsgemäß entsprechend den Angaben des Herstellers verwendet, ist auch Nr. 2 erfüllt.Nr. 3 ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu klären:Wo werden die Fahrzeuge eingesetzt?Welche ...

Stand: 28.06.2015

Dialog: 24174