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Gelten normale Treppen als Arbeitsmittel i S. d. BetrSichV? Ist für Treppen eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen?

Nein, normale Treppen gelten nicht als Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Eine Gefährdungsbeurteilung ist dennoch zu erstellen, da die Treppen in den Geltungsbereich der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) fallen (s. § 3 ArbStättV).  Insbesondere sind die Nummer 1.8 des Anhangs der ArbStättV und die ASR A1.8 "Verkehrswege" mit in die Gefährdungsbeurteilung ...

Stand: 31.01.2019

Dialog: 29194

Ist eine Fahrtreppe als Arbeitsmittel nach der BetrSichV zu betrachten?

Nein, eine Fahrtreppe fällt nicht in den Anwendungsbereich der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), sondern in den Bereich der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV).Die Anforderungen ergeben sich aus der Nummer 1.8 des Anhangs der ArbStättV und dem Punkt 4.8 der ASR A1.8 "Verkehrswege".Hinweis:Auf die Frage A 2.1 zu § 2 Abs. 1 „Gebäudebestandteile / Einrichtungen“ der LV 35 "Leitlinien ...

Stand: 12.06.2023

Dialog: 42711

Fallen die Trafostationen und Umspannanlagen eines Versorgungsnetzbetreibers unter die Betriebssicherheitsverordnung?

verbunden sind und die am Arbeitsplatz durch Wechselwirkungen der Arbeitsmittel untereinander oder mit Arbeitsstoffen oder der Arbeitsumgebung hervorgerufen werden) zu erstellen. Je nach Situation und Standort der Anlagen ist auch eine Gefährdungsbeurteilung nach  Arbeitsstättenverordnung  durchzuführen (Ermitteln, ob die Beschäftigten Gefährdungen beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten ...

Stand: 30.05.2017

Dialog: 14072