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Fallen Unterstellböcke unter Anhang 1 der Betriebssicherheitsverordnung "Besondere Vorschriften zum Heben von Lasten? Welche Prüffristen sind hier vorgeschrieben?

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) enthält im Anhang 1 unter Nr. 2 "Besondere Vorschriften für die Verwendung von Arbeitsmitteln zum Heben von Lasten". Arbeitsmittel werden gemäß § 2 Abs.1 der BetrSichV definiert als "Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, die für die Arbeit verwendet werden, sowie überwachungsbedürftige Anlagen". Somit ist ein Unterstellbock ein Arbeitsmittel ...

Stand: 18.02.2021

Dialog: 24098

Ist eine gewerblich genutzte und von Hand gesteuerte Drohne ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung?

werden in Anhang 2 konkret und abschließend bezeichnet, da der Prüfgegenstand eindeutig bestimmt sein muss. Überwachungsbedürftige Anlagen sind Arbeitsmittel im Sinne der RL 2009/104/EG, auch wenn dies nicht unbedingt dem traditionellen Verständnis in Deutschland entspricht."Demnach wäre eine Drohne als Arbeitsmittel zu betrachten, unabhängig davon ob diese Lasten befördern kann oder nicht.Bitte beachten ...

Stand: 16.06.2016

Dialog: 26816