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Was ist konkret mit "Prüfung der Funktionsfähigkeit" und "Prüfung der Wirksamkeit" einhergehend mit dem Ex-Schutz und der Explosionssicherheit zu verstehen?

Der Begriff "Prüfung der Funktionsfähigkeit" verkürzt die Fragestellung zu sehr. Präzise im Sinne von Abschnitt 2.4 TRBS 1201 (Ausgabe: März 2019) muss es heißen: "Prüfung der Funktionsfähigkeit der Schutz- und Sicherheitseinrichtungen" im Rahmen der technischen Prüfung von Arbeitsmitteln gem. § 14 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).Hierunter versteht man im Rahmen ...

Stand: 12.11.2022

Dialog: 43732