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In welchen Fristen sind elektrische oder nicht-elektrische Betriebsmittel mit Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen zu prüfen?

Die Erklärung für die Prüffristen aus Anhang 2 Abschnitt 3 Nr. 5 Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV und der dazu gehörende Prüfumfang erklären sich wie folgt: Anhang 2 Abschnitt 3 Nr. 5.1 lautet: "Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen sind mindestens alle sechs Jahre auf Explosionssicherheit zu prüfen. Hierbei sind das Explosionsschutzdokument und die Zoneneinteilung ...

Stand: 17.06.2015

Dialog: 24077

Müssen Helm- und Taschenlampen mit EX-Schutz wiederkehrend geprüft werden?

Befähigungsnachweis im Rahmen des dokumentierten Ergebnisses der Gefährdungsbeurteilung (Explosionsschutzkonzept und Explosionsschutzdokument) ausgewählt werden. Ebenso muss der Arbeitgeber hierin dokumentiert die Prüfanlässe, Prüftiefen und Prüffristen eigenständig festlegen.Eine vom Unternehmer ausgewählte besonders befähigte Prüfperson für Explosionsgefährdungen im Sinne von § 2 Abs.(6) in Verbindung mit Anhang ...

Stand: 02.04.2022

Dialog: 43657