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Müssen auch bereits nach ATEX gekennzeichnete explosionsgeschützte elektrische Betriebsmittel alle 3 Jahre geprüft werden?

Die ATEX-Kennzeichnung auf einem explosionsgeschützten elektrischen Betriebsmittel sagt aus, dass dieses in einem vom Anlagenbetreiber als Ex-Zone eingestuften Bereich betrieben werden darf und vom Hersteller zu diesem Zweck in Verkehr gebracht wurde. Je nach Gerätekategorie benötigen Betriebsmittel für den Einsatz in Ex-Zonen eine EG-Baumusterprüfung oder eine Konformitätserklärung ...

Stand: 24.09.2019

Dialog: 16284

In welchen Fristen sind elektrische oder nicht-elektrische Betriebsmittel mit Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen zu prüfen?

in einem explosionsgefährdeten Bereich und deren Wechselwirkungen mit anderen Anlagenteilen wiederkehrend mindestens alle drei Jahre zu prüfen. Die Prüfung kann von einer zur Prüfung befähigten Person nach Nummer 3.1 durchgeführt werden." Die hier vorgeschriebene Prüfung bezieht sich also nur auf die dort genannten Anlagenbestandteile. Begriffsbestimmungen gemäß Artikel 2 der RL 2014/34/EU: "Geräte": Maschinen, Betriebsmittel ...

Stand: 17.06.2015

Dialog: 24077