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Muss ein Explosionsschutzdokument regelmäßig erneuert werden?

Das Explosionsschutzdokument ist Bestandteil der vom Arbeitgeber zu erstellenden Gefährdungsbeurteilung (§ 6 GefStoffV i.V.m. § 3 BetrSichV). Aus dem Explosionsschutzdokument muss gemäß § 6 Abs.9 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) insbesondere hervorgehen:1. dass die Explosionsgefährdungen ermittelt und einer Bewertung unterzogen worden sind,2. dass angemessene Vorkehrungen getroffen werden, um die ...

Stand: 25.01.2021

Dialog: 42250

Inwieweit muss das Explosionsschutzdokument geändert werden, wenn es sich auf die Gefahrstoffverordnung statt auf die Betriebssicherheitsverordnung bezieht?

Evaluierung der Gefährdungsbeurteilung durch den Arbeitgeber ist dann die Anpassung der Dokumentation vorzunehmen.Aber aufgepasst: Es gibt Neuregelungen hinsichtlich der zu realisierenden Prüffristen für wiederkehrende Prüfungen im Sinne von Anhang 2 Abschnitt 3 Nr. 5 BetrSichV! Insoweit können sich Änderungen ergeben. ...

Stand: 24.09.2015

Dialog: 24829