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Fallen die Druckluftbehälter eines LKWs unter die Bestimmung des Anhangs 2 Abschnitt 4 der BetrSichV und müssen entsprechend geprüft werden?

Die Druckluftbehälter eines als Arbeitsmittel eingesetzten LKWs unterfallen den Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), auch Anhang 2 Abschnitt 4.Der Arbeitgeber hat gemäß § 3 Abs.6 BetrSichV u.a. Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen zu ermitteln. ...

Stand: 27.07.2020

Dialog: 43227

Müssen in einer Bearbeitungsmaschine vorhandene Druckbehälter hinsichtlich der Betreiberpflichten einzeln oder in Summe betrachtet werden?

Gemäß Anhang 2 Abschnitt 4 Nr. 2.1 der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV zählen Druckbehälter mit einem Druckinhaltsprodukt von höchstens 50 Bar * Liter nicht zu den überwachungsbedürftigen Anlagen. Wenn zwei oder mehrere Druckbehälter < 50 Bar * Liter eingesetzt werden, können diese einzeln betrachtet werden. Für diese Behälter gelten dementsprechend weder die in Tabelle 1 festgelegten ...

Stand: 11.11.2016

Dialog: 27850