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Stellt die Verlegung einer Flüssiggastankstelle auf einem Betriebsgrundstück an eine andere Stelle eine erlaubnisbedürftige Änderung dar?

Da der Aufstellungsort großen Einfluss auf die Sicherheit der Anlage haben kann, z.B. Brandlasten in den Schutzzonen, Bodeneinläufe im Wirkbereich, ist eine Verlegung der Anlage an einen anderen Standort grundsätzlich erlaubnisbedürftig.Sollte es sich nur um eine geringfügige Verschiebung handeln, durch die die Wechselwirkungen mit der Umgebung nicht beeinflusst werden, kann im Einzelfall evtl ...

Stand: 22.05.2019

Dialog: 4807

Dürfen in einem Baumarkt den Kunden Gasflaschen (Propan, Butan) frei zugänglich zur Selbstbedienung vorgehalten werden?

wird die oben beschriebene Beurteilung gestärkt. Viel wichtiger ist die richtige Lagerung der Flaschen: nur mit Kappe, ebene Fläche, gut durchlüftet, nur im Freien, mindestens 5 m Abstand zu Brandlasten, wie z. B. Holzlamellenzäunen o. ä., keine Zündquellen im 3-m-Bereich. Die schon angesprochenen Drahtgitterkörbe sind da gut geeignet. Die gleiche Sorgfalt ist bei der Lagerung der zurückgegebenen Flaschen ...

Stand: 05.01.2017

Dialog: 18041