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Fällt ein Heizkessel unter die Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU ?

des gleichen Artikels. Mit Blick auf die Vorgabe nach Art. 4 Abs. 2 ist jedoch zu beachten, dass Baugruppen (Druckkörper + Ausrüstung)-       für die Erzeugung von Warmwasser mit einer Temperatur von nicht höher als 110 °C, -       die von Hand mit festen Brennstoffen beschickt werden und -       deren PS·V größer als 50 bar·l ist, die wesentlichen Sicherheitsanforderungen der Nrn 2.10, 2.11, 3.4, 5 a) + d ...

Stand: 14.11.2023

Dialog: 43845

Unterliegen Gasfackeln der Druckgeräterichtlinie und müssen daher eine CE-Kennzeichnung haben?

der DGRL die jeweilige Leitung fällt. Eine CE-Kennzeichnung ist nur erforderlich, wenn sich eine Einstufung in die Kategorie I-III ergibt. Das Vorhandensein einer solchen Rohrleitung oder von Ausrüstungsteilen mit Sicherheitsfunktion oder druckhaltenden Ausrüstungsteilen macht auch eine CE-Kennzeichnung der gesamten Fackel (als Baugruppe) erforderlich.Es ist aber auch nicht auszuschließen, dass aufgrund ...

Stand: 23.01.2020

Dialog: 43011