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Müssen in einer Bearbeitungsmaschine vorhandene Druckbehälter hinsichtlich der Betreiberpflichten einzeln oder in Summe betrachtet werden?

Gemäß Anhang 2 Abschnitt 4 Nr. 2.1 der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV zählen Druckbehälter mit einem Druckinhaltsprodukt von höchstens 50 Bar * Liter nicht zu den überwachungsbedürftigen Anlagen. Wenn zwei oder mehrere Druckbehälter < 50 Bar * Liter eingesetzt werden, können diese einzeln betrachtet werden. Für diese Behälter gelten dementsprechend weder die in Tabelle 1 festgelegten Hö ...

Stand: 11.11.2016

Dialog: 27850

Muss sich ein Tauchverein, der einen Hochdruckkompressor betreibt, an dieselben Vorschriften wie ein Unternehmen halten?

vor Inbetriebnahme, nach prüfpflichtigen Änderungen sowie wiederkehrend gemäß der Anforderungen des Abschnitts 4, insbesondere der Nr. 4, 5 und 6 des Anhangs 2 der BetrSichV prüfen zu lassen.Fazit:Übliche, z. B. von Tauchvereinen und Feuerwehren, verwendete Füllanlagen, bestehen in der Regel aus einem kompakten Kompressor mit einen max. Betriebsdruck von 330 bar. Sofern keine Druckgeräte (z. B. Filter) mit V > 1 l ...

Stand: 14.10.2019

Dialog: 27429