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Ist bei den beschriebenen Druckbehältern mit lösemittelhaltiger Reinigungsflüssigkeit eine Prüfung nach Betriebssicherheitsverordnung erforderlich?

Die Druckbehälter sind Druckgeräte im Sinne der Richtlinie 2014/68/EU (Druckgeräte-Richtlinie). Unter Berücksichtigung der Fluidgruppe 2 sind diese Druckgeräte nach Diagramm 4 Anhang II der Richtlinie 2014/68/EU zu bewerten. (Art. 4 Abs. 1 a) ii zweiter Spiegelstrich). Unterstellt wird hierbei, dass keine Stoffeigenschaften nach Art. 13 Abs. 1a) der Richtlinie 2014/68/EU zu berücksichtigen sind. A ...

Stand: 07.03.2017

Dialog: 28729

In welchen Prüfzyklen und in welchem Prüfumfang ist der Druckluftkessel einer Druckluftanlage zu prüfen?

oder Stickstoff bestimmt sind,− die keiner Flammenwirkung ausgesetzt werden,− die aus unlegiertem Qualitätsstahl oder aus nicht aushärtbarem Aluminium hergestellt sind,− die eine einfache Konstruktion aufweisen,− deren maximaler Betriebsdruck höchstens 30 bar und deren Druckinhaltsprodukt höchstens 10.000 bar x l beträgt,− deren niedrigste Betriebstemperatur nicht unter –50° C liegt.Weitere Informationen ...

Stand: 08.04.2022

Dialog: 43234