Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 2 von 2 Treffern

Fragen zur Prüfzeitverlängerung nach Anhang 2 Abschnitt 4 Nr. 5.9 BetrSichV.

weiter sicher betrieben werden kann.Der Nachweis ist in der Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung darzulegen.Ist beides gegeben, kann die Prüffrist für die Festigkeitsprüfung, die eigentlich maximal 10 Jahre beträgt, um bis zu 5 weitere Jahre verlängert werden. Ersatzprüfungen sieht die Betriebssicherheitsverordnung nicht vor. Spätestens nach Ablauf weiterer 5 Jahre (also insgesamt nach 15 Jahren) muss ...

Stand: 31.01.2024

Dialog: 43873

Muss eine wiederkehrende Prüfung von Aufladelöschern und CO2-Löschern in einer Prüfhistorie (Kataster, Datenbank o. ä.) vorgehalten werden?

. Prüfumfang und 3. Ergebnis der Prüfung. Aufzeichnungen können auch in elektronischer Form aufbewahrt werden. Werden Arbeitsmittel nach den Absätzen 1 und 2 sowie Anhang 3 an unterschiedlichen Betriebsorten verwendet, ist ein Nachweis über die Durchführung der letzten Prüfung vorzuhalten. In der TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen", die sich noch auf die alte ...

Stand: 08.09.2015

Dialog: 24711