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Ist bei den beschriebenen Druckbehältern mit lösemittelhaltiger Reinigungsflüssigkeit eine Prüfung nach Betriebssicherheitsverordnung erforderlich?

nach prüfpflichtigen Änderungen und nach außergewöhnlichen Ereignissen.(§ 14 Abs. 3 BetrSichV) Wurden an den Druckbehälter(anlagen) Änderungen vorgenommen, die den sichereren Betrieb beeinflussen (dies gilt auch für Instandsetzungsmassnahmen), sind vor der Verwendung Prüfungen durch eine befähigte Person notwendig. Das Gleiche gilt nach außergewöhnlichen Ereignissen wie Unfälle, längere Zeit der Nichtverwendung ...

Stand: 07.03.2017

Dialog: 28729

Fallen Gasflaschen unter die Bestimmungen der Betriebssicherheitsverordnung?

bestimmten ortsbeweglichen Druckgeräte gilt.In der Anlage 1 wird auf die Richtlinie 2010/35/EU sowie das Kapitel 6.2. ADR verwiesen. Alle dort genannten Druckgefäße fallen unter die Bestimmungen der ODV. Im Kapitel 6.2. ADR wird dann wiederum auf die Verpackungsanweisung P 200 verwiesen.In dieser finden sich konkretere Angaben zu den Prüffristen der wiederkehrenden Prüfungen. Die Länge der Fristen zwischen ...

Stand: 14.07.2017

Dialog: 29774