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Dürfen Gasflaschen (Druckbehälter) nach abgelaufener Prüffrist weiterhin eingesetzt werden?

Aus Druckgasflaschen, deren Prüffrist abgelaufen ist, darf weiterhin Gas entnommen werden. Die Verwendung der Gase aus noch nicht ganz entleerten Druckgasflaschen mit abgelaufener Prüffrist ist im allgemeinen ohne Qualitätsminderung möglich. Die Zeit des Weiterbetriebes ist durch die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) nicht genau begrenzt. Der Arbeitgeber hat aber den zulässigen Zeitraum im ...

Stand: 20.12.2019

Dialog: 42970

Welchen Prüfvorschriften unterliegt ein in gemeinnützigen Sportvereinen betriebener Kompressoren/Druckbehälter? Wie wäre der Druckbehälter zu prüfen?

oder durch die Beschäftigte gefährdet werden können, ..." .Bei kleineren Amateur-Fußballvereinen gehen wir davon aus, dass weder eine gewerbliche noch wirtschaftliche Nutzung vorliegt. Auch wird der Verein i.d.R. keine Arbeitnehmer beschäftigen. Die Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung sind daher nicht anzuwenden. Im Einzelfall kann ein Sportverein jedoch gesetzlich unfallversicherte Personen (z.B. sog. MAE-bzw. 1 ...

Stand: 22.12.2015

Dialog: 9397