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Fragen zur Prüfzeitverlängerung nach Anhang 2 Abschnitt 4 Nr. 5.9 BetrSichV.

Betriebssicherheitsverordnung.Weitere Informationen zum Stand der Technik hinsichtlich wiederkehrender Prüfungen von Druckanlagen und Einflussfaktoren zur Ermittlung von Prüffristen finden sich in den Technischen Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1201 Teil 2. ...

Stand: 31.01.2024

Dialog: 43873

Fallen Gasflaschen unter die Bestimmungen der Betriebssicherheitsverordnung?

eine wiederkehrende Prüffrist von 10 Jahren hat. Die Prüfung ist gemäß 6.2.1.6.1 ADR von einer durch die zuständige Behörde anerkannte Stelle durchzuführen.Zusätzlich kann in diesem Fall im weitesten Sinne die BetrSichV, spezieller eine der Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS), hinzugezogen werden.Die TRBS 3145 „Ortsbewegliche Druckgasbehälter-Füllen, Bereithalten, innerbetriebliche Beförderung ...

Stand: 14.07.2017

Dialog: 29774