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Rechercheergebnisse

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Muss eine wiederkehrende Prüfung von Aufladelöschern und CO2-Löschern in einer Prüfhistorie (Kataster, Datenbank o. ä.) vorgehalten werden?

Unter § 14 Absatz 7 Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV- ist zur Aufzeichnungspflicht folgendes nachzulesen: Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass das Ergebnis der Prüfung nach den Absätzen 1 bis 4 aufgezeichnet und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt wird. Dabei hat er dafür zu sorgen, dass die Aufzeichnungen nach Satz 1 mindestens Auskunft geben über: 1. Art der Prüfung, 2 ...

Stand: 08.09.2015

Dialog: 24711

In welchen Prüfzyklen und in welchem Prüfumfang ist der Druckluftkessel einer Druckluftanlage zu prüfen?

ergibt sich, dass für den Druckbehälter Höchstfristen von 5 Jahren für die innere Prüfung und 10 Jahren für die Festigkeitsprüfung anzuwenden sind. Ergänzend ist gemäß Nr. 5.1 und 5.3 die Druckanlagen mindestens alle 10 Jahre wiederkehrend prüfen zu lassen. Alle vorgenannten Prüfungen sind durch zugelassene Überwachungsstellen durchführen zu lassen.Sofern es sich bei dem Druckbehälter um ...

Stand: 08.04.2022

Dialog: 43234