Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 2 von 2 Treffern

Was kann ich tun, wenn kein Lieferant die von mir benötigte Chemikalie für meinen Anwendungszweck registriert hat?

Stoffsicherheitsbeurteilung durchführen müssen. Artikel 37 Absatz 4 der REACH–Verordnung regelt, wann eine Stoffsicherheitsbeurteilung für nachgeschaltete Anwender erforderlich ist. Dies ist nicht immer der Fall. Der Stoffsicherheitsbericht braucht in folgenden Fällen nicht erstellt zu werden: - die Übermittlung eines Sicherheitsdatenblattes für die Zubereitung ist nicht vorgeschrieben. Dies ist der Fall ...

Stand: 05.07.2016

Dialog: 4828

Wie kann ich später in Erfahrung bringen, von wem ich welches registrierte Produkt für meine Anwendung kaufen kann?

In der Datenbank der EU-Agentur werden nur die registrierten Stoffe (EINECS-Nr. bzw. IUPAC-Bezeichnung für gefährliche Stoffe, Handelsnamen) veröffentlicht werden. Die Datenbank wird keine Produkte, d.h. Zubereitungen aufführen. Es wird auch nicht der Hersteller oder Vertreiber der registrierten Stoffe genannt. Nach der erfolgten Registrierung wird jedoch der Lieferant eines registrierten Stoffes ...

Stand: 05.07.2016

Dialog: 4863