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Darf die Verwendung eines Gemisches von den zugelassenen Verwendungen eines enthaltenen zulassungspflichtigen Stoffs (>0,1%) abweichen?

Die Antwort zu Ihrer Frage finden Sie in der REACH-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006):"Artikel 56 Allgemeine Bestimmungen(1) Ein Hersteller, Importeur oder nachgeschalteter Anwender darf einen Stoff, der in Anhang XIV aufgenommen wurde, nicht zur Verwendung in Verkehr bringen und nicht selbst verwenden, es sei denn,(...)  die Verwendung(en) dieses Stoffes als solchem oder in einem Gemisch ...

Stand: 14.09.2023

Dialog: 43807

Wie verhalte ich mich als nachgeschalteter Anwender in der Vorregistrierungsphase?

werden soll. Aus der Vorregistrierung ergibt sich aber keine Verpflichtung zur Registrierung. Nicht erkennen können Sie, ob Ihr Vorlieferant registriert. Dies können Sie nur durch eine persönliche Kontaktaufnahme erfahren. Hierbei ist auch zu klären, ob ihre Anwendung über die vom Hersteller eingereichten Expositionsszenarien mit abgedeckt ist; wenn nicht, können Sie mit dem Hersteller dies einvernehmlich klären oder aber selber ...

Stand: 30.06.2016

Dialog: 4867