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REACH: Wird der Hersteller bei der betriebsinternen Herstellung von Stoffen oder von Zubereitungen als Hersteller oder als nachgeschalteter Anwender (NA) angesehen?

ff.)   2. Wird betriebsintern aus registrierten Stoffen ein anderer Stoff (Definition in Artikel 3 Absatz 1) hergestellt, so ist dieser Stoff zu registrieren. Soweit es sich bei dem hergestellten Stoff um ein Zwischenprodukt handelt, können evtl. die Sonderregelungen der Artikel 17 und 18 mit geringen Registrieranforderungen in Anspruch genommen werden. ...

Stand: 19.07.2016

Dialog: 4645

Wann fallen bei einer gemeinsamen Registrierung für die einzelnen Hersteller die Kosten an?

Wenn Sie sich an einem Konsortium beteiligen, so müssen Sie zu dem Zeitpunkt registrieren, zu dem der Hersteller mit der größten Menge zu registrieren hat. Bei der Registrierung eines Stoffes durch ein Konsortium registriert einer der Hersteller entsprechend Artikel 11, Absatz 1 den Stoff. Jedes Konsortialmitglied muss aber Informationen zur Identität und Herstellung etc. der Agentur mitteilen. Be ...

Stand: 23.06.2016

Dialog: 4864