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Was ist zu beachten, wenn ein zugelassenes Biozid umbenannt, umetikettiert und unter einem neuen Produktnamen verkauft wird?

Wenn ein zugelassenes Biozidprodukt unter anderem Namen durch einen anderen Zulassungsinhaber auf dem Markt bereitgestellt wird, muss dieser die Zulassung in dem betroffenen Mitgliedstaat bzw. in der Union gemäß Artikel 17 Absatz 7 Biozidverordnung beantragen.Der Verfahrensablauf wird in der Durchführungsverordnung Nr. 414/2013 festgelegt.Bei einer verwaltungstechnischen Änderung eines Biozidprodu ...

Stand: 08.04.2024

Dialog: 43921

Benötigen wir für den Import von Naturkohle ein REACH-Zertifikat?

(siehe Artikel 3, Nr. 39 REACH). Damit ist Kohle aus Kokosnüssen bei einer Import-Menge > 1 to pro Jahr zu registrieren. Dies ist von einigen Unternehmen bereits gemacht worden (siehe CAS 16291-96-6) unter echa.europa.eu.Die Registrierung kann nun auf zwei verschiedenen Wegen erfolgen:1. Sie registrieren selber (siehe dazu https://www.reach-clp-biozid-helpdesk.de) oder aber2. der Non-EU-Hersteller hat ...

Stand: 08.08.2017

Dialog: 29941