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Rechercheergebnisse

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Bin ich ein "Inverkehrbringer" im Sinne von Art. 3 Nr. 12 der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, wenn ich im Rahmen eines Werk- oder Dienstleistungsvertrages handelsübliche Gefahrstoffe aus meinem Vorrat kostenlos für die beauftragte Arbeit zur Verfügung stelle?

der REACH-Verordnung zusätzlich der Lieferant im Sinne von Artikel 3 Nummer 32 der REACH-Verordnung. Dies bedeutet insbesondere, dass bei der auch kostenfreien Bereitstellung von gefährlichen Stoffen und Gemischen für Dritte für bspw. Auftragsarbeiten die Informationspflichten nach Titel IV der REACH-Verordnung (Artikel 31 bis 36) einzuhalten sind (bspw. die Weitergabe des Sicherheitsdatenblatts, sofern ...

Stand: 04.10.2023

Dialog: 43810

Müssen Logistik-Mitarbeiter ebenfalls die Diisocyanat-Schulung, die von der REACH-Verordnung vorgeschrieben ist, durchlaufen?

Gemäß Anhang XVII Nummer 74 Abschnitt 1 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung) dürfen ab „(…) 24. August 2023 weder als Stoff noch als Bestandteil in anderen Stoffen oder Gemischen industriell oder gewerblich verwendet werden, es sei denn, a. (…) (Konzentration < 0,1 Gew.-%) oderb. der Arbeitgeber oder Selbstständige stellt sicher, dass industrielle oder gewerbliche Anwender ...

Stand: 11.07.2023

Dialog: 43800