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Rechercheergebnisse

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Greift die REACH-Verordnung, wenn ein Erzeugnis Mietern überlassen wird, von diesen verunreinigt zurück kommt, gereinigt und aufgearbeitet wird und dann erneut im Mehrwegsystem an einen anderen Kunden zurück geht?

oder regelmäßig Analysen der Oberflächen von gereinigten Erzeugnissen notwendig oder angemessen sind, kann nur im Einzelfall und bei Kenntnis der beteiligten Stoffe beurteilt werden. Jedenfalls trägt der Ausleiher (Mutterkonzern) die Verantwortung für die Erzeugnisse, wenn er sie wieder ausleiht.Ein Anhalt sind die Vorschriften und Maßnahmen, wie sie bei Mehrwegverpackungen in Handel und Gewerbe ...

Stand: 05.04.2018

Dialog: 42202

Müssen Logistik-Mitarbeiter ebenfalls die Diisocyanat-Schulung, die von der REACH-Verordnung vorgeschrieben ist, durchlaufen?

Verschüttungen eingesetzten Schutzmittel, Sorptions- und Reinigungsmittel, Geräte und Gefäße, sowie die Qualifikation der zur Beseitigung eingesetzten Beschäftigten sind auf die besonderen Eigenschaften und Gefahren der Diisocyanate abzustimmen.  Gemäß § 6 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist vom Logistik-Unternehmen für den Fall der Freisetzung von Diisocyanaten eine Gefährdungsbeurteilung ...

Stand: 11.07.2023

Dialog: 43800